Die Allgemeinverfügung der Zentralstelle der Forstverwaltung (obere Jagdbehörde) zur Erlegung von Schwarzwild unter Verwendung von Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätzen wurde am 22. Juni 2020 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht.
Dazu passend ist ein Merkblatt des Bundeskriminalamtes erschienen.
Beide Dokumente werden nachfolgend zur Verfügung gestellt und können heruntergeladen werden.