Allgemeinverfügung der Zentralstelle der Forstverwaltung zur Erlegung von Schwarzwild unter Verwendung von Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätzen

Die Allgemeinverfügung der Zentralstelle der Forstverwaltung (obere Jagdbehörde) zur Erlegung von Schwarzwild unter Verwendung von Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätzen wurde am 22. Juni 2020 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Dazu passend ist ein Merkblatt des Bundeskriminalamtes erschienen.

Beide Dokumente werden nachfolgend zur Verfügung gestellt und können heruntergeladen werden.

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