Anhörung im Landtag

Am 30. Juni 2005 fand eine Anhörung des Umweltausschusses des Landtages von Rheinland-Pfalz in Mainz zur geplanten Änderung des Landesjagdgesetzes zur Regelung der Fütterung statt. In einem zehnminütigen Vortrag konnten die verschiedenen Interessensvertreter ihre Stellungnahme vortragen. Anschließend hatten die Abgeordneten die Möglichkeit noch mal gezielt nachzufragen.
Während der ÖJV für die Änderung plädierte, stimmten Landesjagdverband, Weiberreviere und der Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd dagegen.
Bei der Diskussion stellte sich klar heraus, dass eine deutliche Mehrheit für strenge Regelungen ist. Freiwillige Vereinbarungen mit der Jägerschaft haben nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Nach der Anhörung stimmte der Ausschuss gegen die Stimmen der CDU-Fraktion für den Gesetzentwurf der Landesregierung.
Lesen Sie den Kommentar und die weiteren Ausführungen:

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