In 2006 hat die FAWF Rheinland-Pfalz (Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft) ein Verfahren zur Bewertung von Wildschäden entwickelt. Die wesentlichsten Informationen und Entschädigungswerte wurden in einem Flyer als “Hilfstabellen für die Bewertung von Verbiss- und Schälschäden” herausgegeben und sind z.B. in § 7 des Musterjagdpachtvertrages von Landesforsten Rheinland-Pfalz verbindlich zur Schadensermittlung vorgegeben. Der DFWR übernahm Verfahren und Daten aus Rheinland-Pfalz und veröffentlichte 2013 seine eigene Konvention der Bewertung von Wildschäden im Wald.
Auf Initiative von Landesforsten kam eine Kooperation mit dem DFWR in Form einer AG des Arbeitskreises für Betriebswirtschaft zustande, zur dringenden Aktualisierung der Konvention. Insbesondere Preise und Kosten wurden angepasst und der Katalog der einbezogenen Baumarten von bisher 5 auf 9 erweitert. Für den Teilbereich Verbiss-, Fege- und Schlagschäden liegt die Konvention jetzt vor. Als Arbeitshilfe können die Hilfstabellen zur Bewertung von Verbiss- und Schälschaden (korrigierte Fassung 08/22) verwendet werden.
Somit steht allen von Verbissschäden Betroffenen sehr rechtzeitig vor Ende der Meldefrist zum 01. Mai eine aktualisierte und zudem kostenlose Onlineanwendung zur Herleitung des Entschädigungsbetrages im Vorverfahren zur Verfügung.
Vor dem Hintergrund der Mammutaufgabe der Wiederbewaldung der großen Kalamitätsflächen in Mitteldeutschland hat sich die AG des DFWR zur Vorabveröffentlichung des Teilbereiches Verbiss entschieden.