Pressemitteilung
Die traurige Gewissheit, dass es sich um einen Wolf italienischer Herkunft handelt, der im Westerwaldkreis zur Strecke kam, empört jeden ökologischen denkenden Jäger, Naturliebhaber und Tierschützer.
Der Abschuss des Wolfes muss zum Anlass genommen werden, die jagdgesetzlichen Regelungen zum Abschuss von wildernden Hunden und Katzen neu zu regeln. Nach Auffassung des Ökologischen-Jagdverbandes Rheinland-Pfalz ist ein Abschuss von wildernden Hunden nur dann gerechtfertigt, wenn permanentes Wildern eines Hundes nachgewiesen wird. Die Abchussgenehmigung kann nur die Untere Jagdbehörde erteilen. Vorher müssen alle anderen Maßnahmen wie Bußgeld etc. ausgeschöpft worden sein.
Es ist auch nicht Aufgabe der Jägers wildernde Katzen zu schießen. Auch hier ist eine gesetzliche Regelung notwendig, die eine Kastrationspflicht vorschreibt.
Es ist bezeichnend, dass der Wolf nachdem er etliche Kilometer durch Deutschland gewandert ist, gerade im Westerwaldkreis zur Strecke kam. Kurt Alexander Michael, Präsident der Landesjägerschaft von Rheinland-Pfalz und Bernd Schneider als Kreisjagdmeister begrüßten den Wolf in einer Pressemeldung mit einem „Herzlichen Willkommen“, als es gelang einen Wolf in Rheinland-Pfalz nachzuweisen. Doch einen Monat später wurde der Wolf von Jägerhand getötet – ein herzlicher Empfang sieht anders aus.
Der Landesjagdverband und insbesondere seine Verbandsfunktionäre müssen sich nun der Kritik stellen, wie weit ist es mit der Artenkenntnis der Jäger im Landesjagdverband steht? Sehen alle Mitglieder die Wiederkehr von Wolf und Luchs positiv?
Als anerkannter Naturschutzverband ist der Landesjagdverband den Zielen des Naturschutzes besonders verpflichtet. Es herrscht eine krasse Fehleinschätzung des Verbandes vor, wenn er glaubt, dass alle Jäger dies verinnerlicht haben und danach leben. Naturschutz verlangt eine ganzheitliche Betrachtung in der auch Großprädatoren wie Wolf und Luchs Platz haben. Es gehört die Akzeptanz von jedem Revierinhaber dazu, dass Rehe zu den bevorzugten Beutetieren gehören und gerissen werden. Wer für angepasste Wildbestände eintritt, wird ihnen jedes Reh gönnen. Strenge Winter sind für ihn ein natürlicher Auslesefaktor in der Natur – Wildtiere brauchen keine Fütterung.
Trophäenorientiertes Denken sind Wolf und Luchs fremd. Sie nehmen was krank oder unvorsichtig ist. Da schmeckt der gut veranlagte Jährlingsbock genauso gut wie das Schmalreh. Gerade diese Unberechenbarkeit macht Jägern zu schaffen, die alten Hegetraditionen nachhängen. Der Abschuss des Wolfes richtet einen enormen Imageschaden für die Jäger an.
Die heutige Gesellschaft ist durch die Medien aufgeklärter da vernetzter als noch vor Jahren. Sie steht der Jagd kritisch gegenüber. Die Jagd muss sich daher für ihr Tun rechtfertigen und steht in der Pflicht zu belegen, dass sie notwendig ist. Der Wolfabschuss hat die Bemühungen, das Ansehen der Jagd in der Gesellschaft zu verbessern, nachhaltig beschädigt. Die Tat ruft Aggressionen hervor, die in manchen Gesellschaftskreisen auf Sympathie stoßen. Jagdgegner werden bestärkt in der Ansicht die Jagd gänzlich abzuschaffen.
Der Landesjagdverband muss beweisen, dass er es ernst meint mit seinen Verlautbarungen und handeln.