Stellungnahme des ÖJV RLP zu Durchführungsbestimmungen des Landesjagdgesetzes

Die Ergänzung der Landesjagdverordnung (LJVO) steht bevor. Und wir haben unsere Positionen dargestellt und begründet.

Zum Beispiel zur: Verordnung über die Jagdzeiten bzw. Landesverordnung über die Änderung der Jagdzeiten und über die Erklärung zum jagdbaren Wild:

Der ÖJV Rheinland Pfalz ist der Ansicht: Die Jagdzeiten für das Schalenwild sind so zu regeln, dass in möglichst kurzer Zeit im Jagdjahr die Abschüsse erfüllt werden können. Der Jagddruck ist durch effektive Bejagungsintervalle und Synchronisation der Jagdzeiten zu minimieren.

Rot-, Dam-, Muffel und Rehwild 
1. Intervall: 15.04. bis 15.6. für einjährige Stücke bzw. mehrjährige Rehböcke
2. Intervall: 1.08. bis 31.01. alle genannten Schalenwildarten ohne Altersbegrenzung

Begründung ..

Ganzes Dokument (PDF) lesen

Landwirtschaftskammer nicht einverstanden mit der Jagdgesetznovelle

Unter der Übrschrift Jagdgesetznovelle geht an Grundeigentümern vorbei berichtet proplanta.de darüber, dass die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz von den nachträglichen “Korrekturen” am Referenten-Entwurf enttäuscht ist.

Es geht vor allem darum, dass mit der Jagdgesetznovelle in der überarbeiteten Fassung offenbar die Rechte der Jäger gestärkt, die der Grundstückseigentümer geschwächt werden soll. Hier geht’s zum Artikel