Projekt “Schalldämpfer” in Rheinland-Pfalz

Auf den Drückjagden im vergangenen Winter habe ich einige Jägersleut mit Schalldämpfer gesehen und gesprochen. Keiner will seinen Dämpfer mehr missen. Und nach einigem Ringen mit mir selber, hat der große Vorteil Gehörschutz dann die Nachteile – die schöne Keiler-Visierung von meiner Waffe runter, noch ein Teil am Gewehr, das kaputt gehen kann, die wunderbare Balance der Waffe eventuell stören – doch ausgestochen.

Die Gesundheit ist einfach das Wichtigste. Und ein einmal beschädigtes Gehör wird nicht mehr gut. 30-06 aus einem 52 cm Lauf, das rummst doch ordentlich.

Beratung

Also bin ich an einem sonnigen Samstagmorgen Ende März zum Fachmann. Nicht, dass ich nicht vorher schon im Internet geguckt hätte, was es so gibt an Marken, Leistung der Dämpfer und Erfahrungen von denen, die früh auf den Zug aufgesprungen sind – ein Gespräch mit dem Büchsenmacher des Vertrauens, das ist nicht zu ersetzen.

Ich habe jetzt verschiedene Dämpfer in der Hand gehabt und kenne das Urteil des Fachmanns. Ich weiß jetzt, wie es im Procedere weiter geht und – ganz wichtig – was es kostet: Alles in allem, Schalldämpfer plus Gewindeschneiden usw., sind wir bei 830,- €.

Antrag – WBK

Schon am Montag drauf geht’s zum Ordnungsamt, Untere Jagdbehörde. Dort beantrage ich die Voreintragung in die Waffenbesitzkarte (WBK).

Die freundliche Sachbearbeiterin hilft mit dem Formular und weist mich drauf hin, dass es ein bisschen dauern kann (3-4 Wochen), weil meine Zuverlässigkeit neu gecheckt wird. Das ist Standard.

Ich habe es nicht eilig. Der Antrag ist jedenfalls abgegeben und sobald ich den Voreintrag habe, habe ich ein Jahr Zeit, den Schalldämpfer zu kaufen. Alles kann seinen Gang gehen.

Projekt: Waffe bearbeiten

Eine Woche drauf, ich kann doch nicht länger stillhalten, geht’s wieder zum Büchsenmacher. “Wir können das Projekt Gewindeschneiden natürlich direkt starten. Mit Ihrer Zuverlässigkeitsprüfung, das geht schon in Ordnung.”, grinst er.

Der Vorteil: Genehmigungsverfahren und Waffe bearbeiten laufen parallel. Die Wartezeit verkürzt sich. Also noch mal schnell ein Foto vom Originalzustand der Waffe gemacht. Und ab damit.

WBK Eintrag

Anfang Mai – es sind jetzt 6 Wochen her, seit ich den Antrag bei der UJB abgegeben habe – kommt die Meldung: Gewinde geschnitten und Waffe beschossen.

Jetzt geht’s wieder zur Unteren Jagdbehörde. Der Schalldämpfer wird in die WBK eingetragen und gleich drauf beim Büchsenmacher in Empfang genommen.

Der nächste Schritt: Waffe neu einschießen. Gleich den nächstmöglichen Termin auf dem Schießstand klar gemacht.

Es ist so weit

6 Wochen hat es gedauert, vom Antrag bei der UJB bis zum Einschießen der Waffe mit Schalldämpfer.

Seitlich gab es beim Einschießen keine Abweichung. Nur nach oben, ca 10 cm Hochschuß mit dem Dämpfer. Der Rückschlag ist auch deutlich reduziert.

Übrigens, was ich persönlich interessant finde: Ich habe (aufgelegt) zum ersten Mal das Hochschlagen der Waffe gesehen. Vermutlich ist das früher einfach im Rückschlag “untergegangen”.

Die Kosten

  • Gewindeschneiden + Dämpfer (Hausken JD 224) 800,- € (Hauspreis-Rabatt drauf bekommen :-))
  • Neoprenhülle wegen dem “Plong”, wenn man mit der jetzt längeren Waffe am Holz aneckt = 16 €
  • Verwaltungsgebühr = 40,- €.
  • Und dann noch ein bisschen Munition, bis meine 2 Gläser eingeschossen waren.

Tja und jetzt geht’s raus damit!

Erstmals Schalldämpfer vor Gericht erstritten

Schalldämpfer erlaubt liest man unter “Aktuelles” auf der ÖJV Homepage. Und weiter: “Das VG Freiburg hat der vom 2.Vorsitzenden des ÖJV Baden-Württemberg, Klaus Haischer, betriebenen Klage zur Genehmigung eines Schalldämpfers auf jagdlicher Langwaffe stattgegeben. ..”

Nachtrag 2.12.14: Die zwei wesentlichen Punkte, das was das Urteil Richtung weisen lässt, hat “Jagd mit Schalldämpfer” auf Facebook gut zusammen gefasst.