Anforderungen an das jagdliche Schießen

Drückjagdstand mit Waffe

Auf forsten.sachsen.de beschreibt Toralf Bauch den aktuellen Zustand der “Jägerschaft”, was das Treffen auf Drückjagden angeht. Der Artikel trägt die Überschrift “Effektive Schwarzwildbejagung -Anforderungen an das jagdliche Schießen.

Die Ergebnisse, die er beobachtet und zusammen getragen hat und die Schlussfolgerungen, die sich daraus ergeben – das sieht nicht gut aus.

Da ist nicht nur der einzelne Jäger gefordert, regelmäßig zu üben. Wir vom ÖJV Rheinland-Pfalz als Jägerverband bieten ja schon seit Jahren Drückjagdüben für unsere Mitglieder an. Seit 2012 haben wir auch einen Drückjagd-Schießnachweis mit Leistungsprüfung, der kostenlos im Schießkino geschossen werden kann.

Und wir planen, die Trainingsangebote für unsere Mitglieder weiter auszubauen. Mehr darüber im neuen Jahr 2015 ..  

Noch mal zurück zum Artikel von Toralf Bauch. Sehr interessant ist auch, was er unter “Trainingsmöglichkeiten auf bewegliche Ziele” empfiehlt.

Fazit: Sehr lesenswerter Artikel

Zur Novellierung des Landesjagdgesetzes

Landesjagdverband von Rheinland-Pfalz führt Gespräche mit dem Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz zur Novellierung des Landesjagdgesetzes!

Unter Androhung einer Großdemonstration von Jägern in Mainz am 24.04.2010 führte der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz Gespräche mit dem Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, Kurt Beck und der Umweltministerin, Margit Conrad. sowie dem fachlich zuständigen Ministerium. Gegenstand der Gespräche war die Novellierung des Landesjagdgesetzes. Wie man dem Text der Verlautbarung des Landesjagdverbandes entnehmen kann, handelte es sich bei dem Gespräch nicht nur um einen informellen Meinungsaustausch.

Sicherlich vereinigt der Landesjagdverband mit ca. 17.000 Mitgliedern den Großteil der Jäger unter seinem Dach und hat ein Recht darauf, dass seine Meinung gehört wird. Es darf aber nicht übersehen werden, dass die überwiegende Anzahl der Mitglieder Hobbyjäger sind, die über das Jagdausübungsrecht verfügen oder als Gäste zur Jagd gehen. Sie frönen überwiegend ihrer Jagdlust und tragen die Verantwortung für landesweit überhöhte Wildbestände mit nicht hinnehmbaren Schäden in der Land- und Forstwirtschaft. Das Jagdrecht ist untrennbar mit Grund und Boden verbunden und steht den Grundeigentümern und Jagdgenossenschaften zu. Es ist eindeutig höher zu bewerten, da es Rechte und Pflichten formuliert und eine weitreichende Verantwortung beinhaltet. In Rheinland-Pfalz gibt es alleine ca. 300.000 Waldbesitzer, die als Grundeigentümer oder über die Jagdgenossenschaft über das Jagdrecht verfügen. Die Bestimmungen des Jagdgesetzes müssen daher gewährleisten, dass die Rechte der Grundeigentümer und Jagdgenossenschaften gestärkt werden. Jägerinteressen haben sich dem Willen der Grundeigentümer bzw. der Jagdgenossenschaft jederzeit unterzuordnen.

Umweltministerin Margit Conrad hat einen zukunftsweisenden Referentenentwurf zur Novellierung des Landesjagdgesetzes vorgelegt, der von dem Großteil der angehörten Verbände und Vereine positiv bewertet wurde. Mit seiner Ablehnung steht der Landesjagdverband allein.

Lesen Sie hierzu auch das Positionspapier vom Gemeinde- und Städtebund RLP, Waldbesitzer-verband RLP, BUND, NABU und ÖJV.

Die Stellungnahme des ÖJV zur Novellierung des Landesjagdgesetzes finden Sie hier online