Landesjagdverband von Rheinland-Pfalz führt Gespräche mit dem Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz zur Novellierung des Landesjagdgesetzes!
Sicherlich vereinigt der Landesjagdverband mit ca. 17.000 Mitgliedern den Großteil der Jäger unter seinem Dach und hat ein Recht darauf, dass seine Meinung gehört wird. Es darf aber nicht übersehen werden, dass die überwiegende Anzahl der Mitglieder Hobbyjäger sind, die über das Jagdausübungsrecht verfügen oder als Gäste zur Jagd gehen. Sie frönen überwiegend ihrer Jagdlust und tragen die Verantwortung für landesweit überhöhte Wildbestände mit nicht hinnehmbaren Schäden in der Land- und Forstwirtschaft. Das Jagdrecht ist untrennbar mit Grund und Boden verbunden und steht den Grundeigentümern und Jagdgenossenschaften zu. Es ist eindeutig höher zu bewerten, da es Rechte und Pflichten formuliert und eine weitreichende Verantwortung beinhaltet. In Rheinland-Pfalz gibt es alleine ca. 300.000 Waldbesitzer, die als Grundeigentümer oder über die Jagdgenossenschaft über das Jagdrecht verfügen. Die Bestimmungen des Jagdgesetzes müssen daher gewährleisten, dass die Rechte der Grundeigentümer und Jagdgenossenschaften gestärkt werden. Jägerinteressen haben sich dem Willen der Grundeigentümer bzw. der Jagdgenossenschaft jederzeit unterzuordnen.
Umweltministerin Margit Conrad hat einen zukunftsweisenden Referentenentwurf zur Novellierung des Landesjagdgesetzes vorgelegt, der von dem Großteil der angehörten Verbände und Vereine positiv bewertet wurde. Mit seiner Ablehnung steht der Landesjagdverband allein.
Lesen Sie hierzu auch das Positionspapier vom Gemeinde- und Städtebund RLP, Waldbesitzer-verband RLP, BUND, NABU und ÖJV.
Die Stellungnahme des ÖJV zur Novellierung des Landesjagdgesetzes finden Sie hier online