Zur Novellierung des Landesjagdgesetzes

Landesjagdverband von Rheinland-Pfalz führt Gespräche mit dem Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz zur Novellierung des Landesjagdgesetzes!

Unter Androhung einer Großdemonstration von Jägern in Mainz am 24.04.2010 führte der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz Gespräche mit dem Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, Kurt Beck und der Umweltministerin, Margit Conrad. sowie dem fachlich zuständigen Ministerium. Gegenstand der Gespräche war die Novellierung des Landesjagdgesetzes. Wie man dem Text der Verlautbarung des Landesjagdverbandes entnehmen kann, handelte es sich bei dem Gespräch nicht nur um einen informellen Meinungsaustausch.

Sicherlich vereinigt der Landesjagdverband mit ca. 17.000 Mitgliedern den Großteil der Jäger unter seinem Dach und hat ein Recht darauf, dass seine Meinung gehört wird. Es darf aber nicht übersehen werden, dass die überwiegende Anzahl der Mitglieder Hobbyjäger sind, die über das Jagdausübungsrecht verfügen oder als Gäste zur Jagd gehen. Sie frönen überwiegend ihrer Jagdlust und tragen die Verantwortung für landesweit überhöhte Wildbestände mit nicht hinnehmbaren Schäden in der Land- und Forstwirtschaft. Das Jagdrecht ist untrennbar mit Grund und Boden verbunden und steht den Grundeigentümern und Jagdgenossenschaften zu. Es ist eindeutig höher zu bewerten, da es Rechte und Pflichten formuliert und eine weitreichende Verantwortung beinhaltet. In Rheinland-Pfalz gibt es alleine ca. 300.000 Waldbesitzer, die als Grundeigentümer oder über die Jagdgenossenschaft über das Jagdrecht verfügen. Die Bestimmungen des Jagdgesetzes müssen daher gewährleisten, dass die Rechte der Grundeigentümer und Jagdgenossenschaften gestärkt werden. Jägerinteressen haben sich dem Willen der Grundeigentümer bzw. der Jagdgenossenschaft jederzeit unterzuordnen.

Umweltministerin Margit Conrad hat einen zukunftsweisenden Referentenentwurf zur Novellierung des Landesjagdgesetzes vorgelegt, der von dem Großteil der angehörten Verbände und Vereine positiv bewertet wurde. Mit seiner Ablehnung steht der Landesjagdverband allein.

Lesen Sie hierzu auch das Positionspapier vom Gemeinde- und Städtebund RLP, Waldbesitzer-verband RLP, BUND, NABU und ÖJV.

Die Stellungnahme des ÖJV zur Novellierung des Landesjagdgesetzes finden Sie hier online

Jagdzeitenverlängerung auf Schalenwild in Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz hat die Jagdzeiten auf Schalenwild einheitlich auf den 31. Januar des jeweiligen Jagdjahres verlängert. Es kommt damit Forderungen der Waldbesitzer nach, die aufgrund des Sturmes Kyrill erhebliche Wiederaufforstungsflächen haben. Es ist zu hoffen, dass die Jagdzeiten von allen Jägern voll ausgenutzt werden, um die Schalenwildbestände auf ein waldverträgliches Maß zu reduzieren.
Leider hat sich an der Schonzeit für den Rehbock nichts geändert. Der Forderung des Ökologischen Jagdverbandes sowie der Vertreter der Waldbesitzer (Gemeinde- und Städtebund, Waldbesitzerverband, Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft) und der Naturschutzverbände auf Aufhebung der Schonzeit für den Rehbock wird nicht entsprochen. Es ist zu vermuten, dass dies aus Rücksicht auf den Landesjagdverband und seine Interessensvertreter geschieht. Es stellt sich die Frage, wann die Politik soweit ist, die Forderungen der Jagdrechtsinhaber, vor die der Jagdlobbyisten zu stellen. Vor dem Hintergrund der Klimadiskussion und der damit verbundenen Herausforderungen für alle Waldbesitzer wird wertvolle Zeit verschenkt. Die neuen Jagdzeiten im Überblick (s.a. Landesforsten Rheinland-Pfalz):