Die Caps – ideal für die Drückjagd – kosten 10 € und können z.B. auf der Mitglieder-Versammlung am 2. Juli 2016 in Pirmasens-Windsberg erworben werden.
für eine zeitgemäße Jagd
Die Caps – ideal für die Drückjagd – kosten 10 € und können z.B. auf der Mitglieder-Versammlung am 2. Juli 2016 in Pirmasens-Windsberg erworben werden.
“Der Wald zeigt, ob die Jagd stimmt!” steht hinten auf der Jacke
In einer Petition des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz werden Unterschriften gegen den Entwurf einer neuen Landesjagdverordnung gesammelt. Zurzeit befindet sich die Landesjagdverordnung im Anhörungsverfahren und die beteiligten Verbände sind zu einer Stellungnahme aufgerufen.
Der Landesjagdverband möchte mit seiner ablehnenden Haltung einen seiner Ansicht nach Zwei-Klassen-Tierschutz verhindern. www.prowild-rlp.de
Der Ökologische Jagdverband Rheinland-Pfalz hält die Befürchtungen des Landesjagdverbandes für nicht berechtigt. Die neue Landesjagdverordnung gibt einen liberalen Rahmen vor, der es den Jagdrechtsinhabern ermöglicht, den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen. Natur- und Tierschutz erhalten ein höheres Gewicht. Mit seiner Stellungnahme begibt sich der Landesjagdverband ins Abseits.
Durch die Synchronisation von Jagdzeiten und die Abkehr trophäenorientierter Abschussvorgaben werden Jagdhemmnisse abgebaut und erlauben eine effektive Jagd. Der Jagddruck kann dadurch tierschutzkonform deutlich reduziert werden. Der Gesetzgeber reagiert damit auf Forderungen des Natur- und Tierschutzes und erleichtert die Herstellung angepasster Wildbestände, um Schäden in der Land- und Forstwirtschaft zu minimieren.
Die gesamte Pressemitteilung des ÖJV lesen Sie hier:
Landesjagdverband von Rheinland-Pfalz führt Gespräche mit dem Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz zur Novellierung des Landesjagdgesetzes!
Sicherlich vereinigt der Landesjagdverband mit ca. 17.000 Mitgliedern den Großteil der Jäger unter seinem Dach und hat ein Recht darauf, dass seine Meinung gehört wird. Es darf aber nicht übersehen werden, dass die überwiegende Anzahl der Mitglieder Hobbyjäger sind, die über das Jagdausübungsrecht verfügen oder als Gäste zur Jagd gehen. Sie frönen überwiegend ihrer Jagdlust und tragen die Verantwortung für landesweit überhöhte Wildbestände mit nicht hinnehmbaren Schäden in der Land- und Forstwirtschaft. Das Jagdrecht ist untrennbar mit Grund und Boden verbunden und steht den Grundeigentümern und Jagdgenossenschaften zu. Es ist eindeutig höher zu bewerten, da es Rechte und Pflichten formuliert und eine weitreichende Verantwortung beinhaltet. In Rheinland-Pfalz gibt es alleine ca. 300.000 Waldbesitzer, die als Grundeigentümer oder über die Jagdgenossenschaft über das Jagdrecht verfügen. Die Bestimmungen des Jagdgesetzes müssen daher gewährleisten, dass die Rechte der Grundeigentümer und Jagdgenossenschaften gestärkt werden. Jägerinteressen haben sich dem Willen der Grundeigentümer bzw. der Jagdgenossenschaft jederzeit unterzuordnen.
Umweltministerin Margit Conrad hat einen zukunftsweisenden Referentenentwurf zur Novellierung des Landesjagdgesetzes vorgelegt, der von dem Großteil der angehörten Verbände und Vereine positiv bewertet wurde. Mit seiner Ablehnung steht der Landesjagdverband allein.
Lesen Sie hierzu auch das Positionspapier vom Gemeinde- und Städtebund RLP, Waldbesitzer-verband RLP, BUND, NABU und ÖJV.
Die Stellungnahme des ÖJV zur Novellierung des Landesjagdgesetzes finden Sie hier online
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