Das Problem für Jagdrechtsinhaber mit überjagenden Hunden bei Drückjagden

Immer mehr Wildschweine verursachen immer öfter große Schäden. Die Jagd hat Lösungen für das Schwarzwildproblem. Und die Verpächter – Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossen – haben es mit in der Hand, ob auf ihren Flächen die Sauen zu Schaden gehen können oder nicht.

Schäden durch Sauen – so hoch wie noch nie!

Ernteausfall bei den Bauern, umgepflügte Wege, Spielplätze und Sportanlagen, durchwühlte Hausgärten und Komposthaufen; – Wildschweine werden vielerorts in Rheinland-Pfalz fast schon zur Plage. Und nicht nur Landwirte haben beträchtliche Schäden.

Es hat mehrere Gründe, weshalb sich die Sauen über einen längeren Zeitraum bereits so stark vermehrt haben, dass sie ernsthaft zu Schaden gehen:

  • Milde Winter,
  • mastreiche Jahre bei Buchen und Eichen,
  • vermehrter Maisanbau
  • und eine nur langsam reagierende Jagd, die sich mancherorts noch schwertut mit dem Umschalten von „wir wollen starkes Schwarzwild (Keiler) haben“ auf „wir müssen Sauen reduzieren“.

Revierübergreifende Zusammenarbeit der Jäger tut not!

Aber, in weiten Teilen der Jägerschaft ist das Umdenken jetzt in vollem Gange. Die meisten Jäger und Jagdpächter haben die Aufgabe angenommen, das Schwarzwild auf ein unproblematisches Maß zu reduzieren. Und ein ganz zentrales Mittel dabei: Revierübergreifende Drückjagden.

Sauen sind sehr mobil und kennen keine Reviergrenzen. Um Schwarzwild wirkungsvoll zu reduzieren, braucht es deshalb eine revierübergreifende Zusammenarbeit der Jagdpächter.

Allerdings, nicht alle Jagdpächter sind dazu bereit. Die Gründe der einzelnen Pächter, weshalb sie die Zusammenarbeit verweigern, sind vielschichtig. Und es ist müßig, darüber zu spekulieren.

Was aber auf der Hand liegt: Durch ihre Verweigerung nehmen diese Pächter der Drückjagd auf Schwarzwild erheblich an Wirkung. Sauen sind intelligente Tiere, die schnell lernen, wo sie Ruhe und Deckung haben und wo sie ernsthaft bejagt werden. Da können die Nachbarn noch so straff jagen.

Wie Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer mitwirken können!

Nun kann man, sagt das alte Sprichwort, den Hund nicht zum Jagen tragen. Und das gilt auch für einen Jagdpächter, der nicht will. Nicht nur dass eine Drückjagd ausrichten, die Strecke bringt, spezielles jagdliches Know-how erfordert, es ist auch nicht schwer mit viel Orange und Trara „so zu tun, als ob“.

Verpächtern, die das Schwarzwild wirksam reduziert wissen wollen, kann man nur empfehlen, mit ins Auge gefassten Pächtern vor Vertragsunterzeichnung intensiv genau darüber zu sprechen und sie vertraglich dazu verpflichten, sich an revierübergreifenden Jagden zu beteiligen.  Sollte der Pächter die Zusammenarbeit verweigern, kann dies als Kündigungsgrund formuliert werden.

Darüber hinaus empfehlen wir, bei den jährlich vorgeschriebenen Waldbegängen für die Abschussvereinbarung den Pächter zu fragen, wie er sich an revierübergreifenden Jagden beteiligt hat und wie hoch der Streckenanteil über Drückjagden war.

Wir empfehlen weiterhin in den Vertrag aufzunehmen, dass der Verpächter über Drückjagden informiert werden muss und das Recht hat, als Beobachter teilzunehmen.

Pächter, die Reduktion wirksam verhindern.

Viel gefährlicher für Eigenjagdbesitzer, Jagdgenossen und Landwirte sind allerdings Jagdpächter, die nicht nur ausscheren bei der revierübergreifenden Drückjagd, sondern die die gemeinschaftliche Aufgabe aktiv verhindern. Und das Mittel der Wahl ist regelmäßig Klageandrohung bei überjagenden Hunden.

Das heißt, kommt während der Drückjagd ein Hund des Nachbarn bei der Verfolgung einer Sau in sein Revier, dann verklagt er diesen Nachbarn auf Störung seines Jagdrechts. Die Strafzahlungen können im hohen 5stelligen Bereich liegen.

Mit dieser Klage vor Augen verzichtet der Ausrichter der Drückjagd auf den Hundeeinsatz, da Hunde ebenso wie Sauen die Reviergrenzen ja nicht kennen. Eine Drückjagd ohne jagende Hunde ist aber nicht mal im Ansatz so effektiv wie mit Hunden.

So schafft es ein einzelner Pächter, der Schwarzwildbejagung – auch seiner Nachbarn – den Zahn zu ziehen. Kann so ein Pächter zusätzlich noch vertraglich den Wildschaden deckeln, sind die Verpächter sogar doppelt gefangen.

Den vollen Schaden durch so ein Verhalten haben die Verpächter. Doch – das muss nicht sein.

Die Lösung im neuen Pachtvertrag!

In BaWü und NRW gibt es bereits gesetzliche Regelungen, dass Revierpächter überjagende Hunde der Nachbarn unter bestimmten Bedingungen zu dulden haben.

Solange es solch eine gesetzliche Regelung in RLP nicht gibt empfehlen wir Verpächtern, es so zu machen wie die Landesforsten in Niedersachsen und die Sache im Pachtvertrag zu fixieren.

Die Formulierung im Jagdpachtvertrag könnte so lauten:

Bewegungsjagden sind ein probates Mittel, um Wildbestände einzuregulieren. Sie machen vor allem dann Sinn, wenn sie revierübergreifend erfolgen.
Daher wird zwischen den Unterzeichnern vereinbart, dass das Überjagen von eingesetzten Hunden anlässlich von Bewegungsjagden geduldet wird.
Die Jagdtermine werden mit den Nachbarn gemeinsam erörtert und möglichst aufeinander abgestimmt. Der Pächter informiert den Verpächter über Drückjagden und dieser hat das Recht, als Beobachter teilzunehmen.

Die Lösung in der Wildfolgevereinbarung!

Und für den Pächter, der mit seinen Nachbarn das regeln will, empfiehlt es sich, den folgenden Passus in die Wildfolgevereinbarung aufzunehmen.

Zwischen den Unterzeichnern wird vereinbart, dass das Überjagen von eingesetzten Hunden anlässlich von Bewegungsjagden geduldet wird.

Vorsicht Wildsau unterwegs

So heißt ein Beitrag vom SWR: Vorsicht Wildau unterwegs!

Und darum geht’s im Film: “Hirsch verletzt Wanderin im Soonwald schwer”. Die Schlagzeile sorgte in der letzten Woche deutschlandweit für Aufsehen. Ein seltener Zufall. Da waren sich die Experten einig. Aber ein Zusammentreffen mit einem Wildschwein während der Frischlingszeit kann durchaus gefährlich sein.

 

Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände und zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen

Das „Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände und zur Absenkung des Risikos einerAusbreitung von Tierseuchen“  existiert seit dem Jahr 1999 in Rheinland-Pfalz. Nach Auftreten der Klassischen Schweinepest (KSP) bei Schwarzwild wurde es von der obersten Jagd- und Veterinärbehörde ins Leben gerufen. Beteiligt waren der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V., die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., die Fachgruppe Jagdgenossenschaften im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz-Süd e.V. sowie der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz.

Trotz anfänglicher Übereinstimmung und wiederholter Kompromissversuche konnte für das Jagdjahr 2015/2016 erstmals keine einheitliche Ausgestaltung des Handlungsprogramms erreicht werden. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat auf der Grundlage einer gemeinsamen Abstimmung im Oktober 2014, jetzt ein Jahr später, Handlungsempfehlungen veröffentlicht.
Der Landesjagdverband RLP hat seine Zustimmung verweigert. Er begründet dies in seinem Mitgliederanschreiben damit, dass die Jäger in den zurückliegenden Jahren die Bejagung vorbildlich ausgeübt hätten und somit eine Reduzierung des Schwarzwildes erreicht worden wäre. Er sieht daher keine Notwendigkeit weiterhin nach einer ganzjährig intensiven Bejagung des Schwarzwildes wie in Pkt. 2 der Handlungsempfehlungen aufgeführt. In den Focus rückt der Landesjagdverband vor allem den Muttertierschutz, der nach ihrer Meinung von verschiedenen Verhandlungspartnern zu wenig Gewicht beigemessen wird.  

 

„Gerade jetzt, wo überall Schwarzwildschäden in der Landwirtschaft auftreten, ist es völlig unverständlich, dass kein einvernehmliches Handlungsprogramm an die Jägerschaft rausgegeben werden kann!“ so Thomas Boschen vom Ökologischen Jagdverband in RLP.
Zur ausführlichen Pressemitteilung des ÖJV klicken Sie hier: 

Jagd auf dem Prüfstand – SWR hilft beim Durchblick

Wer eine Stunde Zeit hat, sollte diese Sendung vom 23.9.15 sehen: Planet-Wissen – Jagd auf dem Prüfstand – zumindest, wenn sie/er Jäger ist.

Gemeinsam mit den beiden hochkarätigen Gästen gelingt den Moderatoren das Anliegen: Die Jagd auf den Prüfstand zu stellen.

Es werden sowohl die Probleme der Jagd herausgestellt, als auch Lösungen gezeigt. Übrigens: Das Leitbild des ÖJV ist an den Lösungen sehr nah dran.

Interessant auch: Es werden nicht nur die Probleme klar aufgezeigt, die die traditionelle Jagd erzeugt, sondern auch die, welche diese Jagd bekommt, wenn sie sich nicht mit der Umwelt ändert. Dabei wird das Ganze sehr sachlich und auch für nicht-Jäger leicht verständlich herausgearbeitet. Wie gesagt: Die Problemlösungen werden klar und deutlich besprochen.

Eine sehr gelungene Sendung des SWR. Bildungsauftrag erfüllt 😉

Brennpunkt Schwarzwild

In der aktuellen ÖKOJAGD 1/2015 (oder online hier) gibt es den Beitrag “Brennpunkt Schwarzwild”. Darin wird einmal klar aufgezeigt, welche Probleme die aktuelle Schwarzwildschwemme produziert:

“Aufgrund der hohen Wildschweinpopulationen werden massiv Allgemeinwohl- und Eigentumsinteressen berührt.” 

Und dann wird aufgezählt:

  • Wildschäden in Wald und Feld,
  • Tierseuchenrisiko durch
    • Afrikanische Schweinepest (ASP),
    • Klassische Schweinepest (KSP) oder
    • Aujeszkysche Krankheit (AK),
  • schwere Verkehrsunfälle,
  • Beeinträchtigung von Naturschutzzielen
  • das zunehmende Vorkommen von Wildschweinen in städtischen Bereichen

Das sind nicht gerade kleine Probleme. Und es gibt sie schon länger. Und nicht nur in Bayern, wo das Schwarzwild-in-Griff-kriegen Projekt “Brennpunkt Schwarzwild” vom Bauernverband initiiert wurde.

Und wir, die Jäger sind zuständig, das Problem zu lösen. Oder nicht?

Wenn wir da nicht Verantwortung übernehmen, dann geht eher früher als später die Legitimation der Jagd flöten. Sie dazu auch:  Jäger schaufeln fleißig eigenes Grab

Manche begreifen es nicht!

Neulich, staunend hier im stadtnahen Wald

Wenn man dieses Stillleben betrachtet, dann fragt man sich, was der Jäger hier vorhat.

Auf einer Sägespäne-Getreide-Maismischung liegt bunt durcheinander alles mögliche an Rüben, Kohl, Salat. Unter den Baumscheiben und im Topf rechts dann noch mal ordentlich Mais und Getreide. Kirren ist das nicht! Siehe Kirrverordnung Rheinland-Pfalz.

Mit der Sauenschwemme hier in Rheinland-Pfalz (Dunklerote Flächen hier), hat sowas natürlich nix zu tun. Die milden Winter und die Buchenmast, die maislastige Landwirtschaft und die Frischlingsbachen – alles, alles trägt zum Problem bei. Nur die altzopfigen Jagdmethoden nicht.

Übrigens kam auch wieder bei dem “Brennpunkt-Schwarzwild” heraus:
Kirrungen heizen oft nur die Reproduktion an und taugen selten zur Reduktion. 
In einer Kirr-Analyse (Seite 64 im Bericht) kam heraus, dass pro erlegte Sau 2 Zentner Mais investiert werden (ca. 3 kg pro kg Wildbret) – das ist mehr als in der Hausschweinemast!