Projekt “Schalldämpfer” in Rheinland-Pfalz

Auf den Drückjagden im vergangenen Winter habe ich einige Jägersleut mit Schalldämpfer gesehen und gesprochen. Keiner will seinen Dämpfer mehr missen. Und nach einigem Ringen mit mir selber, hat der große Vorteil Gehörschutz dann die Nachteile – die schöne Keiler-Visierung von meiner Waffe runter, noch ein Teil am Gewehr, das kaputt gehen kann, die wunderbare Balance der Waffe eventuell stören – doch ausgestochen.

Die Gesundheit ist einfach das Wichtigste. Und ein einmal beschädigtes Gehör wird nicht mehr gut. 30-06 aus einem 52 cm Lauf, das rummst doch ordentlich.

Beratung

Also bin ich an einem sonnigen Samstagmorgen Ende März zum Fachmann. Nicht, dass ich nicht vorher schon im Internet geguckt hätte, was es so gibt an Marken, Leistung der Dämpfer und Erfahrungen von denen, die früh auf den Zug aufgesprungen sind – ein Gespräch mit dem Büchsenmacher des Vertrauens, das ist nicht zu ersetzen.

Ich habe jetzt verschiedene Dämpfer in der Hand gehabt und kenne das Urteil des Fachmanns. Ich weiß jetzt, wie es im Procedere weiter geht und – ganz wichtig – was es kostet: Alles in allem, Schalldämpfer plus Gewindeschneiden usw., sind wir bei 830,- €.

Antrag – WBK

Schon am Montag drauf geht’s zum Ordnungsamt, Untere Jagdbehörde. Dort beantrage ich die Voreintragung in die Waffenbesitzkarte (WBK).

Die freundliche Sachbearbeiterin hilft mit dem Formular und weist mich drauf hin, dass es ein bisschen dauern kann (3-4 Wochen), weil meine Zuverlässigkeit neu gecheckt wird. Das ist Standard.

Ich habe es nicht eilig. Der Antrag ist jedenfalls abgegeben und sobald ich den Voreintrag habe, habe ich ein Jahr Zeit, den Schalldämpfer zu kaufen. Alles kann seinen Gang gehen.

Projekt: Waffe bearbeiten

Eine Woche drauf, ich kann doch nicht länger stillhalten, geht’s wieder zum Büchsenmacher. “Wir können das Projekt Gewindeschneiden natürlich direkt starten. Mit Ihrer Zuverlässigkeitsprüfung, das geht schon in Ordnung.”, grinst er.

Der Vorteil: Genehmigungsverfahren und Waffe bearbeiten laufen parallel. Die Wartezeit verkürzt sich. Also noch mal schnell ein Foto vom Originalzustand der Waffe gemacht. Und ab damit.

WBK Eintrag

Anfang Mai – es sind jetzt 6 Wochen her, seit ich den Antrag bei der UJB abgegeben habe – kommt die Meldung: Gewinde geschnitten und Waffe beschossen.

Jetzt geht’s wieder zur Unteren Jagdbehörde. Der Schalldämpfer wird in die WBK eingetragen und gleich drauf beim Büchsenmacher in Empfang genommen.

Der nächste Schritt: Waffe neu einschießen. Gleich den nächstmöglichen Termin auf dem Schießstand klar gemacht.

Es ist so weit

6 Wochen hat es gedauert, vom Antrag bei der UJB bis zum Einschießen der Waffe mit Schalldämpfer.

Seitlich gab es beim Einschießen keine Abweichung. Nur nach oben, ca 10 cm Hochschuß mit dem Dämpfer. Der Rückschlag ist auch deutlich reduziert.

Übrigens, was ich persönlich interessant finde: Ich habe (aufgelegt) zum ersten Mal das Hochschlagen der Waffe gesehen. Vermutlich ist das früher einfach im Rückschlag “untergegangen”.

Die Kosten

  • Gewindeschneiden + Dämpfer (Hausken JD 224) 800,- € (Hauspreis-Rabatt drauf bekommen :-))
  • Neoprenhülle wegen dem “Plong”, wenn man mit der jetzt längeren Waffe am Holz aneckt = 16 €
  • Verwaltungsgebühr = 40,- €.
  • Und dann noch ein bisschen Munition, bis meine 2 Gläser eingeschossen waren.

Tja und jetzt geht’s raus damit!

Jäger erstreitet Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eines Schalldämpfers!

Das Verwaltungsgericht Minden hat mit seinem Urteil (8 K 1281/14) vom 31.08.2015 einem Jäger Recht gegeben, der nach negativen Bescheid der Behörde auf Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eines Schalldämpfers, Klage erhoben hatte.

Der ablehnende Bescheid des Beklagten ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte!

Besondere Bedeutung im Urteil spielt die Tatsache, dass bei Abgabe eines Schusses aus einer Langwaffe der Jäger einer besonders hohen Geräuschbelastung ausgesetzt ist. Der durchschnittliche Schussknall einem Meter neben der Mündung beträgt etwa 165 dB  und am Ohr 156 dB. Der Schalldruck wird mit 140 dB angegeben.

Das Bundeskriminalamt hat in seiner im Internet unter www.jagd-mit-schalldämpfer.de
aufrufbaren Stellungnahme vom 25.10.2013 an das Bundesministerium des Innern, die Schmerzgrenze für das menschliche Ohr bereits bei 120 dB gesehen.

Bedeutend ist dabei, dass das Ohr nicht nur durch den von außen einwirkenden Schalldruck geschädigt werden kann, sondern auch von innen her über die Knochenleitbahnen. Die Schallwellen versetzen die Schädelknochen dabei in Schwingungen und werden auf diesem Wege zu den Sinneszellen in der Schnecke im Innenohr weitergeleitet. Gehörschützer stoßen daher an Grenzen und bieten keine absolute Sicherheit.

Bei Jägern, die regelmäßig auf Jagd gehen und z.B. Abschusspläne erfüllen müssen, ist ein besonderes Bedürfnis zum Schutz ihres Gehörs anzuerkennen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob jemand beruflich zum Abschuss verpflichtet ist oder als Privatjäger tätig ist. So sieht es auch das Bayerische Innenministerium in seinem Erlass vom 04.08.15.  Erlass

Dieses besondere Interesse hat auch nicht gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zurückzutreten. Die Gefahr einer deliktischen Verwendung von Schalldämpfern ist nicht so groß zu bewerten, dass sie dem Schutzbedürfnis des Jägers entgegen gehalten werden kann.

Das Mindener Urteil wird dazu führen, dass begründete Anträge positiv beschieden werden müssen.
Daher ist es unverständlich und nicht nachvollziehbar, dass in Rheinland-Pfalz immer noch eine klare Anweisung seitens des Innenminsteriums an die vollziehenden Behörden fehlt. Dadurch gibt es kein einheitliches Verfahren, um Anträge schnell und zügig bescheiden zu können.

Es ist davon auszugehen, dass mit Bekanntgabe des Mindener Urteils in Jägerkreisen vermehrt Anträge rechtlich duchgesetzt werden. Aufgrund der aktuellen Sachlage werden wohl letztendlich die Steuerzahler die Kosten übernehmen müssen, wenn Bundesländer nicht schnellstens reagieren.

Das Mindener Urteil:


Erstmals Schalldämpfer vor Gericht erstritten

Schalldämpfer erlaubt liest man unter “Aktuelles” auf der ÖJV Homepage. Und weiter: “Das VG Freiburg hat der vom 2.Vorsitzenden des ÖJV Baden-Württemberg, Klaus Haischer, betriebenen Klage zur Genehmigung eines Schalldämpfers auf jagdlicher Langwaffe stattgegeben. ..”

Nachtrag 2.12.14: Die zwei wesentlichen Punkte, das was das Urteil Richtung weisen lässt, hat “Jagd mit Schalldämpfer” auf Facebook gut zusammen gefasst.