Brauchbarkeitsprüfung des ÖJV Rheinland Pfalz e. V. am 30.09.2017 im Forstamt Soonwald

Warum gibt es eine Brauchbarkeitsprüfung?
Die Fähigkeit zur sozialen Einordnung, Ruhe, Arbeitsfreude und Führigkeit beim jagdlichen Einsatz sollen den Jagdhund kennzeichnen und so den Grundstein für den Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit, sprich der Brauchbarkeitsprüfung, bilden.

Wann ist ein Jagdhund “brauchbar”?
Wenn der Gesetzgeber etwas fordert, nämlich den Einsatz brauchbarer Hunde, dann muss er auch definieren, was das bedeutet. Genau dies hat der ÖJV Rheinland Pfalz e. V. getan, und zwar jeweils in enger Abstimmung mit den zuständigen Fachverbänden. Gemeinsam mit diesen wurde die Prüfungsordnung zur Brauchbarkeitsprüfung erarbeitet, nach denen die jagdliche Brauchbarkeit von Jagdhunden festzustellen ist.

Stöberprüfung ÖJV Rheinland-Pfalz
Bereit zur Prüfung

Die aktuelle Prüfung
Der ÖJV Rheinland Pfalz e.V. und ein Richterteam unter der Prüfungsleitung von Herrn Dirk Westerhoff konnten 4 Gespanne bei herrlichem Herbstwetter am 30.09.2017 im Forstamt Soonwald begrüßen.

Die 4 Gespanne absolvierten die Brauchbarkeitsprüfung im Fach Stöbern.
Das Richterteam konnte durch freundliches und hilfsbereites Auftreten den Hundeführern die Anspannung nehmen. Für das praxisorientierte und kompetente Richten war jeder Hundeführer dankbar.

Stöberprüfung ÖJV Rheinland-Pfalz
Übergabe der Prüfungszeugnisse Forsthaus Alteburg

Alle Hunde haben die Prüfung bestanden und die Hundeführer konnten die Urkunden vom Prüfungsleiter entgegennehmen. Dieser Aspekt und vor allem die tierschutzrechtliche Notwendigkeit machen das Jagen mit brauchbar geprüften Jagdhunden unerlässlich.

Der Prüfungsleiter Dirk Westerhoff, bedankte sich bei dem Revierleiter Klaus Kaiser Revier Alteburg für die Bereitstellung des Prüfungsgeländes, den Helfern, Prüfern, Organisatoren für die gute Vorbereitung.
Nur mit ihrem Engagement ist eine Brauchbarkeitsprüfung realisierbar.

At last but not at least

  • Erfreulicherweise konnten dieses Mal alle angetretenen Gespanne die Prüfung bestehen. Dies ist sicherlich auch den Übungstagen im Soonwald unter der leitung von Thosten Baus zu verdanken!
  • Eine bemerkenswerte Stöberleistung erbrachte u.a. ein Rauhaardackel , der besonders langanhaltend und laut zwei Rehe in der Buchennaturverjüngung weiträumig verfolgte, so daß diese sehr langsam und verhoffend einer Richterin “schussgerecht” kamen.
  • Für Sommer 2018 planen wir ein eintägiges Seminar “Brauchbarkeit Stöbern ” untergliedert in einen theoretischen und praktischen Teil.
    Das Seminar richtet sich an Prüfungsteilnehmer aber auch an Hundeführer, die Ihren jungen Hund für die nächste Drückjagdsaison vorbereiten möchten.

Bericht zur Stöberprüfung 23.09.17 Hochpochten

Die gestrige Prüfung in Hochpochten ist für alle beteiligten positiv und harmonisch verlaufen:
Alle drei gemeldeten Gespanne haben die Prüfung bestanden. Ein Hund wurde wegen vermuteter Schussempfindlichkeit kurzfristig zurückgezogen.

Nachdem die Gehorsamsfächer mehr oder weniger ohne Probleme gemeistert wurden, zeigten sich im Fach “Stöbern” die bekannten Erkenntnisse:
Aufgrund Ihres weiträumigeren Suchens fällt Bracken das Fach Stöbern in Revieren mit angepassten Wildbeständen leichter als den Vorstehhunden, die naturgemäß mehr “unter der Flinte” arbeiten und zudem nur auf ganz frischen Fährten Ihren Laut zeigen.

Ein positives Feedback gab es von den Prüflingen, die an den erstmalig durchgeführten Übungstagen im Soonwald unter der Leitung von Thorsten Baus teilgenommen hatten.
An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an Thorsten für die Organisation dieser Vorbereitungstage!

Am kommenden Samstag findet unsere nächste Stöberprüfung im Soonwald, Revier Alteburg, bei Klaus Kaiser statt.

Vielen vielen Dank an Alle , die mich bei der Durchführung dieser Prüfung unterstützt haben, insbesondere auch an die Beobachter und Armin Weitershagen, der im Vorfeld alle Formulare/ Urkunden auf den neuesten Stand gebracht und bei der Prüfung mit der Kamera schöne Eindrücke festgehalten hat!!!

Das Problem für Jagdrechtsinhaber mit überjagenden Hunden bei Drückjagden

Immer mehr Wildschweine verursachen immer öfter große Schäden. Die Jagd hat Lösungen für das Schwarzwildproblem. Und die Verpächter – Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossen – haben es mit in der Hand, ob auf ihren Flächen die Sauen zu Schaden gehen können oder nicht.

Schäden durch Sauen – so hoch wie noch nie!

Ernteausfall bei den Bauern, umgepflügte Wege, Spielplätze und Sportanlagen, durchwühlte Hausgärten und Komposthaufen; – Wildschweine werden vielerorts in Rheinland-Pfalz fast schon zur Plage. Und nicht nur Landwirte haben beträchtliche Schäden.

Es hat mehrere Gründe, weshalb sich die Sauen über einen längeren Zeitraum bereits so stark vermehrt haben, dass sie ernsthaft zu Schaden gehen:

  • Milde Winter,
  • mastreiche Jahre bei Buchen und Eichen,
  • vermehrter Maisanbau
  • und eine nur langsam reagierende Jagd, die sich mancherorts noch schwertut mit dem Umschalten von „wir wollen starkes Schwarzwild (Keiler) haben“ auf „wir müssen Sauen reduzieren“.

Revierübergreifende Zusammenarbeit der Jäger tut not!

Aber, in weiten Teilen der Jägerschaft ist das Umdenken jetzt in vollem Gange. Die meisten Jäger und Jagdpächter haben die Aufgabe angenommen, das Schwarzwild auf ein unproblematisches Maß zu reduzieren. Und ein ganz zentrales Mittel dabei: Revierübergreifende Drückjagden.

Sauen sind sehr mobil und kennen keine Reviergrenzen. Um Schwarzwild wirkungsvoll zu reduzieren, braucht es deshalb eine revierübergreifende Zusammenarbeit der Jagdpächter.

Allerdings, nicht alle Jagdpächter sind dazu bereit. Die Gründe der einzelnen Pächter, weshalb sie die Zusammenarbeit verweigern, sind vielschichtig. Und es ist müßig, darüber zu spekulieren.

Was aber auf der Hand liegt: Durch ihre Verweigerung nehmen diese Pächter der Drückjagd auf Schwarzwild erheblich an Wirkung. Sauen sind intelligente Tiere, die schnell lernen, wo sie Ruhe und Deckung haben und wo sie ernsthaft bejagt werden. Da können die Nachbarn noch so straff jagen.

Wie Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer mitwirken können!

Nun kann man, sagt das alte Sprichwort, den Hund nicht zum Jagen tragen. Und das gilt auch für einen Jagdpächter, der nicht will. Nicht nur dass eine Drückjagd ausrichten, die Strecke bringt, spezielles jagdliches Know-how erfordert, es ist auch nicht schwer mit viel Orange und Trara „so zu tun, als ob“.

Verpächtern, die das Schwarzwild wirksam reduziert wissen wollen, kann man nur empfehlen, mit ins Auge gefassten Pächtern vor Vertragsunterzeichnung intensiv genau darüber zu sprechen und sie vertraglich dazu verpflichten, sich an revierübergreifenden Jagden zu beteiligen.  Sollte der Pächter die Zusammenarbeit verweigern, kann dies als Kündigungsgrund formuliert werden.

Darüber hinaus empfehlen wir, bei den jährlich vorgeschriebenen Waldbegängen für die Abschussvereinbarung den Pächter zu fragen, wie er sich an revierübergreifenden Jagden beteiligt hat und wie hoch der Streckenanteil über Drückjagden war.

Wir empfehlen weiterhin in den Vertrag aufzunehmen, dass der Verpächter über Drückjagden informiert werden muss und das Recht hat, als Beobachter teilzunehmen.

Pächter, die Reduktion wirksam verhindern.

Viel gefährlicher für Eigenjagdbesitzer, Jagdgenossen und Landwirte sind allerdings Jagdpächter, die nicht nur ausscheren bei der revierübergreifenden Drückjagd, sondern die die gemeinschaftliche Aufgabe aktiv verhindern. Und das Mittel der Wahl ist regelmäßig Klageandrohung bei überjagenden Hunden.

Das heißt, kommt während der Drückjagd ein Hund des Nachbarn bei der Verfolgung einer Sau in sein Revier, dann verklagt er diesen Nachbarn auf Störung seines Jagdrechts. Die Strafzahlungen können im hohen 5stelligen Bereich liegen.

Mit dieser Klage vor Augen verzichtet der Ausrichter der Drückjagd auf den Hundeeinsatz, da Hunde ebenso wie Sauen die Reviergrenzen ja nicht kennen. Eine Drückjagd ohne jagende Hunde ist aber nicht mal im Ansatz so effektiv wie mit Hunden.

So schafft es ein einzelner Pächter, der Schwarzwildbejagung – auch seiner Nachbarn – den Zahn zu ziehen. Kann so ein Pächter zusätzlich noch vertraglich den Wildschaden deckeln, sind die Verpächter sogar doppelt gefangen.

Den vollen Schaden durch so ein Verhalten haben die Verpächter. Doch – das muss nicht sein.

Die Lösung im neuen Pachtvertrag!

In BaWü und NRW gibt es bereits gesetzliche Regelungen, dass Revierpächter überjagende Hunde der Nachbarn unter bestimmten Bedingungen zu dulden haben.

Solange es solch eine gesetzliche Regelung in RLP nicht gibt empfehlen wir Verpächtern, es so zu machen wie die Landesforsten in Niedersachsen und die Sache im Pachtvertrag zu fixieren.

Die Formulierung im Jagdpachtvertrag könnte so lauten:

Bewegungsjagden sind ein probates Mittel, um Wildbestände einzuregulieren. Sie machen vor allem dann Sinn, wenn sie revierübergreifend erfolgen.
Daher wird zwischen den Unterzeichnern vereinbart, dass das Überjagen von eingesetzten Hunden anlässlich von Bewegungsjagden geduldet wird.
Die Jagdtermine werden mit den Nachbarn gemeinsam erörtert und möglichst aufeinander abgestimmt. Der Pächter informiert den Verpächter über Drückjagden und dieser hat das Recht, als Beobachter teilzunehmen.

Die Lösung in der Wildfolgevereinbarung!

Und für den Pächter, der mit seinen Nachbarn das regeln will, empfiehlt es sich, den folgenden Passus in die Wildfolgevereinbarung aufzunehmen.

Zwischen den Unterzeichnern wird vereinbart, dass das Überjagen von eingesetzten Hunden anlässlich von Bewegungsjagden geduldet wird.

Resümee Stöberprüfung 24.9.16

Die Stöberprüfung am vergangenen Samstag war sehr aufschlussreich. Von den 4 angetretenen Gespannen erfüllte nur ein Deutsch Wachtel mit seinem Führer die sicherlich hohen aber an der Praxis ausgerichteten Anforderungen unserer Prüfungsordnung.

Sehr erstaunlich für die Richter war die Erkenntnis, wie blauäugig mancher Hundeführer an diese Prüfung herangeht. Als sehr schade empfanden wir dabei, dass wir Defizite bei den zu prüfenden Hunden feststellen mussten, die im Vorfeld schon eine Meldung zu solch einer Prüfung hätten scheitern lassen müssen.

So war ein Hund extrem schussscheu. Zur Abgabe eines Schusses kam es schon gar nicht. Ein anderer Hund wusste beim Schnallen (auf einer Stöberprüfung!) überhaupt nicht, was er jetzt machen sollte.

Unsere Stöberprüfung ist sehr nachgefragt. Und wir wollen Zeugnisse für Hunde ausstellen, die auf Stöberjagden gebraucht werden und gesucht sind. Deshalb wollen wir hier Hunde sehen und prüfen, die eine gewisse Reife und Grundfertigkeit mitbringen. Dann kann so ein Hund natürlich immer mal einen schlechten Tag haben.

Es muss sich wohl einerseits auch erst mal rumsprechen, das wir einiges verlangen und der ÖJV kein einfacher Brauchbarkeitszeugnisbeschaffer ist. Andererseits werden wir über Maßnahmen nachdenken, wie wir besser dafür sorgen können, dass die gemeldeten Hunde auch eine ernsthafte Chance haben, die Prüfung zu bestehen.

Es war alles in allem trotzdem ein schöner, harmonischer und auch erkenntnisreicher Prüfungstag im Hochpochtener Wald! Vielen, vielen Dank an das Richterteam, und an alle Beobachter, ohne die diese personalintensive Prüfung nicht hätte stattfinden können.

Hier geht’s zum offiziellen Bericht zur Prüfung

Resümee Stöberprüfung 19.9.15

Die Stöberprüfung am vergangenen Samstag ist rückblickend harmonisch und reibungslos verlaufen. Hierfür danke ich allen Beteiligten ganz herzlich! Insbesondere auch Ingrid Lamour für Ihre fachlichen und praxisnahen Anregungen.

Folgendes Ergebnis gab es:

Von fünf gemeldeten Hunden haben vier Hunde die Prüfung bestanden. Ein Hund hat leider nicht bestanden, da er trotz mehrfacher Versuche im Fach Stöbern den Spurlautnachweis nicht erbringen konnte. Dieser ist aber für das Bestehen der Prüfung lt. unserer PO unabdingbar. Mir ist bewusst, daß die Latte bei unserer Prüfung dadurch sehr hoch liegt.

Zukünftig werde ich im Einladungsschreiben und bei der Begrüßung am Prüfungstag diesen Punkt stärker herausstellen.