Schalldämpfer erlaubt liest man unter “Aktuelles” auf der ÖJV Homepage. Und weiter: “Das VG Freiburg hat der vom 2.Vorsitzenden des ÖJV Baden-Württemberg, Klaus Haischer, betriebenen Klage zur Genehmigung eines Schalldämpfers auf jagdlicher Langwaffe stattgegeben. ..”
Nachtrag 2.12.14: Die zwei wesentlichen Punkte, das was das Urteil Richtung weisen lässt, hat “Jagd mit Schalldämpfer” auf Facebook gut zusammen gefasst.