Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände und zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen

Das „Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände und zur Absenkung des Risikos einerAusbreitung von Tierseuchen“  existiert seit dem Jahr 1999 in Rheinland-Pfalz. Nach Auftreten der Klassischen Schweinepest (KSP) bei Schwarzwild wurde es von der obersten Jagd- und Veterinärbehörde ins Leben gerufen. Beteiligt waren der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V., die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., die Fachgruppe Jagdgenossenschaften im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz-Süd e.V. sowie der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz.

Trotz anfänglicher Übereinstimmung und wiederholter Kompromissversuche konnte für das Jagdjahr 2015/2016 erstmals keine einheitliche Ausgestaltung des Handlungsprogramms erreicht werden. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat auf der Grundlage einer gemeinsamen Abstimmung im Oktober 2014, jetzt ein Jahr später, Handlungsempfehlungen veröffentlicht.
Der Landesjagdverband RLP hat seine Zustimmung verweigert. Er begründet dies in seinem Mitgliederanschreiben damit, dass die Jäger in den zurückliegenden Jahren die Bejagung vorbildlich ausgeübt hätten und somit eine Reduzierung des Schwarzwildes erreicht worden wäre. Er sieht daher keine Notwendigkeit weiterhin nach einer ganzjährig intensiven Bejagung des Schwarzwildes wie in Pkt. 2 der Handlungsempfehlungen aufgeführt. In den Focus rückt der Landesjagdverband vor allem den Muttertierschutz, der nach ihrer Meinung von verschiedenen Verhandlungspartnern zu wenig Gewicht beigemessen wird.  

 

„Gerade jetzt, wo überall Schwarzwildschäden in der Landwirtschaft auftreten, ist es völlig unverständlich, dass kein einvernehmliches Handlungsprogramm an die Jägerschaft rausgegeben werden kann!“ so Thomas Boschen vom Ökologischen Jagdverband in RLP.
Zur ausführlichen Pressemitteilung des ÖJV klicken Sie hier: 

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