Wald und Wild im Klimawandel

Der Klimawandel ist flächendeckend in Deutschland angekommen. Nicht nur flachwurzelnde Fichten, sondern auch standortheimische Laubbäume, vor allem Buchen leiden unter Wassermangel und Hitze. Großflächig absterbende Bestände zeugen von der dramatischen Entwicklung.

Förster und private Waldbauern stehen vor einer Jahrhundertaufgabe. Was ist zu tun, welche Baumarten können langfristig (100-300 Jahre) den Wetterextremen trotzen? Die Antwort kann nur lauten: gemischte Bestände aus einheimischen Baumarten ggf. ergänzt mit ausgewählten Fremdländern, die an Trockenheit und Hitze angepasst sind. Beispielsweise sind Eichen, Hainbuchen, Weißtannen, Ulmen und Elsbeeren das Mittel der Wahl. Eine Wiederbewaldung ist unumgänglich.

Das Problem: alle diese Baumarten gehören zum bevorzugten Nahrungsspektrum der wiederkäuenden Schalenwildarten wie Reh und Hirsch und in Rheinland-Pfalz gibt es davon mehr als je zuvor. Wälder mit angepassten Wildbeständen sind Mangelware. Auf vielen Flächen leben darüber hinaus illegal ausgesetzte Bestände von Muffel- und Damwild, die die Situation zusätzlich verschärfen.

Ein in die Zukunft gerichteter, naturnaher Wald braucht angepasste Wildbestände und das nicht nur punktuell, sondern flächendeckend. Und jetzt kommen die Jäger ins Spiel, von denen sich bisher zu viele eher als Heger des Wildes und starker Trophäen sehen, denn als Dienstleister der Waldbesitzer zum Wohle des Waldes. Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Plastikhüllen für Einzelpflanzen sind extrem teuer, übersteigen oftmals die Jagdpacht, belasten den Steuerzahler, wirken lediglich punktuell und sind nur eine kurzfristige Krücke, die die Situation in den nicht geschützten Bereichen nur noch verschärfen.

Daher fordert der Ökologische Jagdverband Rheinland-Pfalz:

1. Absenkung der Schalenwildbestände, um den dringenden Waldumbau ohne Schutzmaßnahmen zu ermöglichen.

2. Abschuss von Rot- Muffel- und Damwild außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke.

3. Keine Förderung von Schutzmaßnahmen gegen Wild.

4. Jagdgesetzliche Änderungen z. B. betreffs Rotwildhegegemeinschaften und überjagender Hunde.

5. Einführung der permanenten Stichprobe im Staats- und Kommunalwald, zur Kontrolle der natürlichen Waldentwicklung.

6. Flächiges Vegetationsgutachten in Rheinland-Pfalz im dreijährigen Turnus zur Überprüfung der Verbiss- und Schälbelastung im Hinblick auf eine natürliche Waldentwicklung.