Das Amtsgericht Dannenberg erließ gegen die zwei Schützen eines wild lebenden Wolfs Strafbefehle. Ein Schütze der 3 Schüsse auf den Wolf abgegeben hat muss 12.800 Euro Strafe bezahlen, der andere Schütze 4.000 Euro. Es wurde ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz begangen, erklärte die Staatsanwaltschaft Lüneburg. .. mehr bei Focus ..
Nachtrag 05.08: Die Kommentare zum Artikel bei Focus haben es auch in sich. So schreibt zum Beispiel Mara: Dieser “SPORT”(!) ist nicht mehr Zeitgemäss und hat keinerlei biologische Rechtfertigung. Zudem spielen sich Jäger allzuoft als “Herren des Waldes” auf.
Mit dieser Meinung steht sie ganz gewiss nicht alleine, die Mara. So weit hat es die klassische Jägerei mittlerweile in den Augen weiter Kreise gebracht.
Im ÖJV Blog gibt es zum Fall dieser Wolfstötung einen Bericht vom Nabu (inklusive Einschätzung und Hintergründe).