Wildbretvermarktung – Schulung “Kundige Person”

Wild wird von Kundigen Personen bestens versorgt

Wir halten am Freitag, den 12.9.14 eine halbtägige  (9-13 Uhr) Schulung “Kundige Person” ab. Der Seminarort: Forstamt Soonwald (Kreis Bad Sobernheim). Die Teilnahme ist kostenlos. Anfragen, da Plätze begrenzt, bitte an rlp@oejv.de.

Warum ist es sinnvoll für einen Jäger, ein Seminar “Kundige Person” zu besuchen?

Wer es ganz genau wissen möchte, dem sei die PDF-Broschüre “Wildbrethygiene” des Ministeriums für den Ländlichen Raum BaWü empfohlen; da steht alles drin.

Hier im Überblick kurz dargestellt, um was es geht.

Seit August 2007 gibt es eine EU-Verordnung, die regelt, was alle Jäger beachten müssen, die Wild in Verkehr bringen. In deutsches Recht umgesetzt in der „Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts“.

Beim in Verkehr bringen von Wild unterscheidet man 4 Arten der Abgabe:

  1. Verwertung im eigenen Haushalt
  2. Abgabe kleiner Mengen* des Primärerzeugnis** Wild  an den Endverbraucher oder Einzelhandel
  3. Abgabe kleiner Mengen* Wild aus der Decke geschlagen oder Wildfleisch an Endverbraucher oder Einzelhandel
  4. Abgabe an Wildbearbeitungsbetrieb

*Kleine Menge = Strecke eines Jagdtages    **Primärerzeugnis = unzerwirkt in der Decke

Welche Schulung braucht man, für welche Art von Abgabe?

Abgabeart notwendige Schulung
1 keine
2 ausreichend geschulte Person
3 kundige Person
4 kundige Person

Wer also sein geschossenes Wild ausschließlich selbst verzehrt, braucht keine Schulung. Wer Wild nur in kleinen Mengen unzerwirkt in der Decke an Endverbraucher abgibt, muss ausreichend geschult sein. Alle anderen müssen Kundige Person sein.

  • Als ausreichend geschulte Personen gelten Jäger, die ihre Jägerprüfung nach dem 1.2.1987 abgelegt haben.
  • Kundige Person wird man durch eine spezielle Schulung.

Und eine solche Schulung zur Kundigen Person bieten wir vom ÖJV Rheinland-Pfalz an. Teilnehmen kann jeder Jagdscheininhaber aus Rheinland-Pfalz. Das Kontingent an Seminarplätzen ist allerdings begrenzt. Termin: 12.9.14, von 9-13 Uhr, Seminarraum im Forstamt Soonwald.

Als Seminarleiter konnten wir Dr. Rudolf Schneider, Leiter des Veterinäramtes der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, gewinnen.

Anfragen bitte formlos an mich, Gerold Braun, via rlp@oejv.de (Bitte “Seminar Kundige Person” in den Betreff schreiben).

Nachtrag: Es wird eine Trichinenprobe-Entnahme-Schulung mit enthalten sein. Auch dafür braucht es (neben Jagdschein und Beauftragung durch die Kreisverwaltung) eine Schulung. Und das wird gleich mit behandelt.

Übrigens: Einige Landesforsten z.B. hier oder hier setzen bereits eine Schulung zur Kundigen Person voraus, um an ihren Drückjagden teilnehmen zu können. 
Hintergrund: Große Strecken werden oft direkt an den Wildhandel abgegeben (Abgabeart 4). Wenn große Strecken (mit vielen Schützen) anfallen, ist es logistisch eine Herausforderung, die Stücke sicher zu identifizieren, die von nicht-kundigen Personen gestreckt wurden. Zusätzlich muss dieses gestreckte Wild dann von einer Kundigen Person (i.d.R. Jagdleiter) inspiziert werden (es gibt wohl noch die Alternative, das jeweils zugehörige Geräusch dem Wildhändler mitzugeben, damit der die Prüfung übernimmt – das will verständlicher Weise kein Wildhändler machen). – Die praktikable Lösung: Jeder Schütze muss zwingend Kundige Person sein.  

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