Mitglied werden

Wenn Sie dabei sind, heißt das:

  • Sie erhalten viermal im Jahr das ÖJV-Magazin “Ökojagd”. Jagdrelevante Informationen und Denkanstöße werden nicht nur in großen Buchstaben, sondern fachlich aufbereitet und mit Quellen dargestellt.
  • Wir treffen uns einmal jährlich zu einer Mitgliederversammlung. Damit das keine trockene Veranstaltung bleibt, bieten wir im Verbund eine Fachexkursion zu aktuellen Themen an.
  • Sie zeigen und unterstützen eine Jagd, die sich nicht um sich selbst dreht, sondern auf eine nachhaltige Nutzung ausgerichtet ist und den Blick nach vorne richtet.
  • Wenn Sie wollen, ist seit 01.01.22 in Ihrem Mitgliedsbeitrag kostenfrei eine Rechtsschutzversicherung für jagdliche Belange enthalten. Bei Ihrer Anmeldung müssen Sie Ihre Entscheidung angeben. Detailinformationen zu den Versicherungen gibt es hier.
  • Wenn Sie wollen, ist seit 01.01.22 in Ihrem Mitgliedsbeitrag kostenfrei eine Jagdhunde-Unfallversicherung enthalten. Bei Ihrer Anmeldung müssen Sie Ihre Entscheidung angeben. Detailinformationen zu den Versicherungen gibt es hier.

Mitglied sein ist weder umsonst noch kostenlos. Der Mitgliedsbeitrag beim ÖJV Rheinland-Pfalz: 40 Euro/Jahr; Fördermitglieder und in Ausbildung zahlen 28,00 Euro. Und um den Verwaltungsaufwand so gering und störungsarm wie möglich zu halten (natürlich macht auch unser Kassierer seinen ÖJV-Job in seiner Freizeit ehrenamtlich), lassen die Mitglieder ihren ÖJV Rheinland-Pfalz Beitrag via Lastschriftverfahren einziehen.

Den Mitgliedsantrag finden sie hier. Wenn Sie dabei sein wollen, drucken Sie ihn bitte aus und senden ihn uns per Briefpost.

Bei Fragen zur Mitgliedschaft sprechen Sie bitte einfach Thomas Boschen an: t.boschen@oejv.de oder Tel.: 02294/9994501

Bewertung von Wildschäden im Wald

In 2006 hat die FAWF Rheinland-Pfalz (Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft) ein Verfahren zur Bewertung von Wildschäden entwickelt. Die wesentlichsten Informationen und Entschädigungswerte wurden in einem Flyer als “Hilfstabellen für die Bewertung von Verbiss- und Schälschäden” herausgegeben und sind z.B. in § 7 des Musterjagdpachtvertrages von Landesforsten Rheinland-Pfalz verbindlich zur Schadensermittlung vorgegeben. Der DFWR übernahm Verfahren und Daten aus Rheinland-Pfalz und veröffentlichte 2013 seine eigene Konvention der Bewertung von Wildschäden im Wald.

Auf Initiative von Landesforsten kam eine Kooperation mit dem DFWR in Form einer AG des Arbeitskreises für Betriebswirtschaft zustande, zur dringenden Aktualisierung der Konvention. Insbesondere Preise und Kosten wurden angepasst und der Katalog der einbezogenen Baumarten von bisher 5 auf 9 erweitert. Für den Teilbereich Verbiss-, Fege- und Schlagschäden liegt die Konvention jetzt vor. Als Arbeitshilfe können die Hilfstabellen zur Bewertung von Verbiss- und Schälschaden (korrigierte Fassung 08/22) verwendet werden.

Somit steht allen von Verbissschäden Betroffenen sehr rechtzeitig vor Ende der Meldefrist zum 01. Mai eine aktualisierte und zudem kostenlose Onlineanwendung zur Herleitung des Entschädigungsbetrages im Vorverfahren zur Verfügung.
Vor dem Hintergrund der Mammutaufgabe der Wiederbewaldung der großen Kalamitätsflächen in Mitteldeutschland hat sich die AG des DFWR zur Vorabveröffentlichung des Teilbereiches Verbiss entschieden.

Aktuelles zur Paratuberkulose

Das Landesuntersuchungsamt Koblenz führt eine Studie zum Vorkommen der Paratuberkulose bei Rotwild in Rheinland-Pfalz durch, da in den vergangenen Jahren immer wieder Nachweise bei abgekommenen oder tot aufgefundenen Tieren festgestellt werden konnten. Mittels der Studie soll die geografische Verbreitung der Paratuberkulose bei Rotwild ermittelt werden. Einen Steckbrief zur Paratuberkulose hat das Friedrich-Löffler-Institut verlinkt.

Das Landesuntersuchungsamt Koblenz bittet dazu um Mitarbeit. Den Einsendern wird der Untersuchungsbefund, nach der für sie kostenfreien Untersuchung, zugeschickt. Informationen zur Mitarbeit bei der Studie hat das Landesuntersuchungsamt zusammengestellt.

Aktuelles zur Aujeszkyschen Krankheit

Für Menschen ungefährlich, für Hunde aber immer tödlich: Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat erneut bei einem Hund aus Rheinland-Pfalz die Aujeszkysche Krankheit nachgewiesen. Das Tier der Rasse „Kleiner Münsterländer“ war zuvor bei einer Jagd im Kreis Trier-Saarburg eingesetzt worden und hatte dabei Kontakt zu einem Wildschwein. In den vergangenen Jahren hat das LUA das Virus bei insgesamt fünf jagdlich geführten Hunden aus den Landkreisen Kusel, Bernkastel-Wittlich, Neuwied und Rhein-Hunsrück nachgewiesen.

Das Hauptreservoir des Erregers der Aujeszkyschen Krankheit sind Schweine. Dank intensiver Bemühungen ist es bereits vor Jahren gelungen, die Krankheit in den Hausschweinebeständen in Deutschland zu tilgen, bei Wildschweinen tritt sie jedoch vereinzelt noch auf. Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht bekannt, es kommt aber vor, dass sich Jagdhunde infizieren. Hauptinfektionsquelle für Hunde ist die Verfütterung von rohem Schweinefleisch oder der direkte Kontakt zu infizierten Wildschweinen. Dieser ist bei der Jagd zwar nicht immer zu vermeiden, doch sollten Jäger ihre Hunde von erlegtem Schwarzwild fernhalten und keine entnommenen Innereien roh verfüttern.

Für Hunde, einige andere fleischfressende Tiere und für Rinder verläuft eine Infektion mit dem Virus der Aujeszkyschen Krankheit immer tödlich. Das auffälligste Symptom bei infizierten Hunden ist der intensive Juckreiz am Kopf (Stirn, Lippen, Wangen, Augen und Ohren). Die Symptome treten nach einer Inkubationszeit von zwei bis neun Tagen auf. Mit fortschreitender Erkrankung können Teilnahmslosigkeit, Fieber, Schluckbeschwerden, Atemnot, Bewegungsstörungen und Lähmungserscheinungen hinzukommen. Der Tod tritt gewöhnlich ein bis drei Tage nach Einsetzen der ersten klinischen Anzeichen ein. Eine Impfung bzw. Therapie gegen die Aujeszkysche Krankheit gibt es für Hunde nicht.

Die Krankheitssymptome bei Hausschweinen variieren in Abhängigkeit vom Alter der Tiere von zentralnervösen Erscheinungen mit hohen Todesraten bei Jungtieren bis hin zu klinisch unauffälligen Infektionen bei erwachsenen Tieren. Bei Hausschweinen in Freilandhaltung muss unter anderem sichergestellt sein, dass kein direkter oder indirekter Kontakt zu Wildschweinen möglich ist. Sollte das Virus in einen Bestand eingeschleppt werden, drohen massive wirtschaftliche Schäden. Informationen gibt es auch im „Merkblatt zur für Jäger“ auf der Homepage des LUA.

Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest

Bedingt durch die Corona-Pandemie hat die Aufmerksamkeit für die Afrikanische Schweinepest etwas nachgelassen. Nicht so beim Friedrich-Löffler-Institut, des Bundesforschungsinstitutes für Tiergesundheit. Wöchentlich aktualisiert finden Sie frische Informationen auf dessen Übersichtsseite zum Tiersuchengeschehen. Anhand der Karten und Animationen zur Afrikanischen Schweinepest wird der weitere Verlauf vorstellbar.

Gerade die jetzt laufenden Bewegungsjagden sind ein wirksames Mittel um die Schwarzwildbestände abzusenken. Die Dichte zu reduzieren heißt Abstand schaffen. Was das bewirkt, beobachten wir gerade an uns selbst. Gegen die Afrikanische Schweinepest gibt es keinen zugelassenen Impfstoff …

Handlungsprogramm Schwarzwild

Der etwas sperrige Titel “Handlungsprogramm
zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände
und zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung
von Tierseuchen für das Jagdjahr 2021/2022
” öffnet den Blick für Notwendigkeit, Wege und Möglichkeiten einer intensiven Bejagung des Schwarzwildes. Der ASP-Ausbruch in Belgien hat uns klar vor Augen geführt, wie schnell eine Seuche nicht nur vor der Tür, sondern auf der Schwelle steht. Die Aufgabe, die vor uns steht, ist keine einfache und kann nur gelingen, wenn sie gemeinsam mit allen Beteiligten angegangen wird. Umso unverständlicher ist es, dass sich einige Verbände dieser Mitarbeit entziehen.

Aber lesen Sie selbst.