Jagdzeitenverlängerung auf Schalenwild in Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz hat die Jagdzeiten auf Schalenwild einheitlich auf den 31. Januar des jeweiligen Jagdjahres verlängert. Es kommt damit Forderungen der Waldbesitzer nach, die aufgrund des Sturmes Kyrill erhebliche Wiederaufforstungsflächen haben. Es ist zu hoffen, dass die Jagdzeiten von allen Jägern voll ausgenutzt werden, um die Schalenwildbestände auf ein waldverträgliches Maß zu reduzieren.
Leider hat sich an der Schonzeit für den Rehbock nichts geändert. Der Forderung des Ökologischen Jagdverbandes sowie der Vertreter der Waldbesitzer (Gemeinde- und Städtebund, Waldbesitzerverband, Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft) und der Naturschutzverbände auf Aufhebung der Schonzeit für den Rehbock wird nicht entsprochen. Es ist zu vermuten, dass dies aus Rücksicht auf den Landesjagdverband und seine Interessensvertreter geschieht. Es stellt sich die Frage, wann die Politik soweit ist, die Forderungen der Jagdrechtsinhaber, vor die der Jagdlobbyisten zu stellen. Vor dem Hintergrund der Klimadiskussion und der damit verbundenen Herausforderungen für alle Waldbesitzer wird wertvolle Zeit verschenkt. Die neuen Jagdzeiten im Überblick (s.a. Landesforsten Rheinland-Pfalz):

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